Lunch … Bitte was ?
„Nur schon das Wort «Lunch-Check». Das klingt nach Pausenapfel und Rabattmarke. Und erst das Design mit dem Retro-Chic einer alten Briefmarke. Und das Logo mit dem Reiz einer Kleinanzeige im «gelben Heftli» aus den siebziger Jahren. Direktor Ernst Schneider, graumelierter Herr in grauem Anzug mit hellgrauer Krawatte, sagt: «Eine renommierte Werbeagentur hat uns dringend abgeraten, das Design zu ändern.
Das sei heute Kult.»“
So beginnt Dominique Strebel’s Blog über den Lunch Check ! Und sollte ich über den „Check“ lässtern wollen, so gibt es wirklich nicht viel Anlass. So wurde doch gerne, in jungen Jahren,die vom Arbeitgeber Semi – gesponserten Märkli, zur Bezahlung in umliegenden Gastobetrieben genutzt !
Lunch-Checks: individuelle Ernährung in über 4’500 Gastrobetrieben ! So auch bei uns!
Ja , wie funktioniert das denn…
Das Handling ist bestechend einfach !
Der Arbeitgeber kauft die Checks gibt Diese an den Arbeitnehmer als“zweckgebundene Verpflegungsbeiträge“
meistens vergünstigt ab. Der Lunch Check – Bezüger kann nun damit seinen Lunch bezahlen.
Laut Statuten heisst das so:
„Die Lunch-Checks sind gültig für die Bezahlung von Speisen mit/ohne Getränken zu ordentlichen Kartenpreisen.“
„Die allgemeinen und besonderen Vorschriften betreffend Gültigkeit und zeitliche Einschränkung
sind einzuhalten.“
Es gibt drei Arten von Checks :
Die wohl belibtesten: Die ohne Beschränkungen ! Gültig von Montag bis Sonntag; es sind mehrere Checks pro Person Gültig !
Die zeitlich Beschränkten : Von Montag bis Freitag 11 bis 14 Uhr. Auch da sind mehrere Check’s einlösbar !
Die Beschränkung ist auf der Rückseite aufgeführt !
Die Check’s mit Balken : Von Montag bis Freitag 11 bis 14 Uhr. Nur 1 Check pro Person Einlösbar !
Die Beschränkung ist auf der Rückseite aufgeführt !
Ein Herausgeld ist leider nicht zulässig. Es darf laut Statuten auch kein Umtausch gegen Bargeld
erfolgen !
Eigentlich eine einfache Sache ! Oder …?